Rz. 334
§ 73 StGB Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern | |
§ 73a StGB Erweiterte Einziehung von Tatbeiträgen bei Tätern und Teilnehmern | |
§ 73b StGB Einziehung von Tatbeiträgen bei anderen | |
§ 73c StGB Einziehung des Wertes von Taterträgen | |
§ 73d StGB Bestimmung des Wertes des Erlangten; Schätzung | |
§ 73e StGB Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes |
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