Rz. 334

  § 73 StGB Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern
  § 73a StGB Erweiterte Einziehung von Tatbeiträgen bei Tätern und Teilnehmern
  § 73b StGB Einziehung von Tatbeiträgen bei anderen
  § 73c StGB Einziehung des Wertes von Taterträgen
  § 73d StGB Bestimmung des Wertes des Erlangten; Schätzung
  § 73e StGB Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes

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