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[Autor/Stand] Die Voraussetzungen, unter denen die Durchführung des Strafbefehlsverfahrens zulässig ist, ergeben sich aus allgemeinen Prozessmaximen sowie im Einzelnen aus § 400 AO i.V.m. § 407 StPO.

[Autor/Stand] Autor: Hilgers-Klautzsch, Stand: 01.10.2021

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