Rz. 21

Als zweiter Bewertungskreis lässt sich entweder eine gesonderte Kontenklasse oder ein eigener Buchungskreis verwenden.[1]

Die Abbildung des zweiten Bewertungsbereichs mithilfe einer eigenen Kontenklasse setzt eine freie Kontenklasse im bisherigen Buchführungssystem voraus. Wird die Überleitung mit der Differenzbuchungsmethode vollzogen, lässt sich der Jahresabschluss des zweiten Bewertungsbereichs durch Zuordnung der Konten der bisher nicht belegten Kontenklasse mit den übereinstimmenden Konten des ersten Bewertungsbereichs bilden. Bei der Verwendung der Originalbuchungsmethode werden in der nicht belegten Kontenklasse nur die ausschließlich nach IFRS oder HGB zu buchende Konten generiert. Die belegten Kontenklassen enthalten das Gemeinschaftskonto sowie entweder die HGB- oder die IFRS-Konten.

 

Rz. 22

Vorteil der Verwendung einer separaten Kontenklasse bei der Überleitungsrechnung ist zu einem eine hohe Flexibilität bei der Umsetzung der Überleitung durch den Verzicht auf einen einheitlichen Kontenplan, zum anderen eine strikte Trennung der IFRS- und HGB-Buchungen auf dafür festgelegte Konten.

 

Rz. 23

Die Abbildung des zweiten Bewertungsbereichs mithilfe eines eigenen Bewertungsbereichs ist notwendig, wenn im HGB-Kontenrahmen keine freie Kontenklasse oder kein ausreichend freier Bereich innerhalb einer Kontenklasse vorhanden ist. In diesem Fall hat das Unternehmen einen eigenen Buchungskreis für die Überleitung zwischen HGB und IFRS zu bilden. Im ersten Buchungskreis finden die Buchungen der originären Buchführung nach HGB oder IFRS statt und im zweiten die Überleitungsbuchungen. Zudem sind die Salden der Konten des ersten Buchungskreises in den zweiten Buchungskreis zu übernehmen. Diese Überleitungsmethode fordert einen einheitlichen Kontenplan, der alle erforderlichen HGB- und IFRS-Konten in sich impliziert, wodurch sich die Anzahl der Konten erhöht. Um eine unnötige Vergrößerung des Kontenplans zu vermeiden, müssen im Vorfeld umfangreiche Abstimmungen erfolgen und die Inhalte der Konten exakt beschrieben werden. Das Risiko von Fehlbuchungen im einheitlichen Kontenplan nimmt durch die gestiegene Kontenanzahl zu.

[1] Vgl. auch zu den folgenden Ausführungen Kirsch, Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS, 2019, S. 497–503.

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