Lisa Möllenbeck, Anna-Lena Glander
Da, wie gezeigt, bereits das Anbieten eines Vorteils gegenüber einem Amtsträger eine Strafbarkeit zu einem denkmöglichst frühen Zeitpunkt begründet und der erforderliche Verdachtsgrad zur Einleitung eines Strafverfahrens (Anfangsverdacht) sehr niedrigschwellig ist, sollte Korruptionsprävention im Unternehmen an einem sehr frühen Punkt ansetzen, nämlich mit der Sicherstellung der Einhaltung allgemeiner Sorgfaltspflichten für das Prozessmanagement. Ein solches Prozessmanagement, das Korruption vorbeugen kann, umfasst z. B. das Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenregelungen, Funktionstrennungen, eindeutige Aufgaben-, Kompetenzen- und Verantwortungszuweisungen, Risikoanalysen, regelmäßige Schulungen, Berichterstattung, Aufklärung, Vorfalleskalation sowie Konsequenzen- und Krisenmanagement. Auch Hinweisgebersysteme können in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen.
Zuletzt können auch die gem. dem Prozessmanagement erfolgte Aufklärung eines doch einmal begangenen und im Unternehmen entdeckten Korruptionsverstoßes und im Nachgang erfolgten Maßnahmen den Vorteil haben, dass eine Sanktionierung von einzelnen Personen, insbesondere der Leitungsebene, aber auch des Unternehmens unterbleibt oder jedenfalls geringer ausfällt.
Anhaltspunkte für Korruption
Konkrete Anhaltspunkte, die eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordern und ggf. der Aufklärung, Vorfallseskalation und unter Umständen dem Krisen- und Konsequenzenmanagement unterfallen, sind z. B. die folgenden:
- Erhöhte Pauschalvergütung für Vertreter
- Provisionszahlungen für Tippgeber
- Erhöhte Kulanzkosten
- Mangelnde oder nicht nachvollziehbare Dokumentation von Zahlungen
- Zahlungsempfänger mit mehreren Adressen oder Konten
- Berater, Sachverständige oder Repräsentanten ohne festgelegte Aufgabe
- Provisionen und Vergütungen über marktüblicher Höhe
- Spenden und Sponsoring mit privatem Vorteil für Mitarbeitende von Geschäftspartnern
- Geschäftsbeziehungen und Zahlungen an Offshore-Gesellschaften
- Korruptionsvorwürfe gegen den Geschäfts- oder Vertriebspartner, dessen Mitarbeitende oder andere Wettbewerber