Grundidee der Kostenaufschlagsmethode ist es, die Kosten wie gegenüber fremden Dritten zu ermitteln. Dabei wird praktisch eine Kalkulation simuliert, indem gefragt wird, zu welchem Preis ein vergleichbares drittes Unternehmen diese Leistung gegenüber einem unverbundenen Nachfrager anbieten würde.[1]

[1] In BMF v. 23.2.1983, IV C 5 – S 1341 – 4/83, BStBl I 1983, 218, Tz. 2.2.4 hieß es etwa: "Diese Kosten werden nach den Kalkulationsmethoden ermittelt, die der Liefernde oder Leistende auch bei seiner Preispolitik gegenüber Fremden zugrunde legt oder – wenn keine Lieferungen oder Leistungen gegenüber Fremden erbracht werden – den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechen". In Tz. 2.52 der OECD-Guidelines wird verlangt, dass bei konzerninternen Geschäften die gleichen Methoden angewendet werden wie bei Geschäften mit fremden Dritten.

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