In der Kostenrechnung werden Kostenstellen als organisatorische Einheiten oder Orte im Unternehmen beschrieben, an denen die (Gemein-)Kosten entstehen. In diesem Zusammenhang sind folgende Fragen zu beantworten:

Nach welchen sinnvollen Kriterien sollen Kostenstellen überhaupt angelegt werden?

Welche vorbereitenden Arbeiten sind notwendig und sinnvoll?

Auf welche konkreten organisatorischen Bedingungen muss bei der Einrichtung, Änderung oder Löschung geachtet werden?

Welche Abstimmungsarbeiten innerhalb des Betriebes sind notwendig?

Was muss passieren, wenn eine neue Kostenstelle eingerichtet, Änderungen bei einer bestehenden Stelle vorgenommen oder eine Kostenstelle gelöscht werden soll?

Wie kann verhindert werden, dass es in größerem Umfang zu Fehlbuchungen kommt?

Der vorliegende Beitrag beantwortet diese und weitere Fragen, damit es bei der Einrichtung und Änderung von Kostenstellen, aber auch bei der Erweiterung des aktuellen Kostenstellenrahmens nicht zu unvorhergesehenen Problemen kommt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


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