Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Prof. Dr. Hendrik Kunz
Das Ziel der Kostenvergleichsrechnung ist die Ermittlung der Investitionsalternative, welche die geringsten Kosten verursacht. Damit verzichtet die Kostenvergleichsrechnung auf die Erfassung der positiven Erfolgskomponente (Erlöse) und konzentriert sich ausschließlich auf die negative Erfolgskomponente (Kosten) (vgl. Kruschwitz, 2000, S. 32). Sind die Investitionsalternativen hinsichtlich ihrer qualitativen und quantitativen Leistungsabgabe identisch, d.h. bei gleicher Produktionsmenge und gleicher Produktqualität, so ist ein Periodenvergleich ausreichend. Unterscheiden sich die Produktionsmengen, so ist ein Stückkostenvergleich durchzuführen.
In eine Kostenvergleichsrechnung sind grundsätzlich alle Kosten einzubeziehen, die von einem Investitionsobjekt verursacht werden. Handelt es sich um ein mehrperiodiges Investitionsprojekt, so ist es zweckmäßig, die Durchschnittskosten pro Periode anzusetzen. Ist es möglich, die Kosten der künftigen Perioden hinreichend genau zu schätzen, so spricht man von „echten” Durchschnittskosten. Häufig ist jedoch in der Praxis keine verlässliche Prognose möglich. Dann wird häufig davon ausgegangen, dass die Kosten der ersten Periode repräsentativ für die gesamte Nutzungsdauer sind. Es handelt sich dann um so genannte „unechte” Durchschnittskosten. Die Art der Ermittlung der Durchschnittskosten beeinflusst natürlich die Genauigkeit des Ergebnisses, denn i.d.R. dürfte die erste Periode kaum die gesamte Laufzeit der Investition hinreichend genau widerspiegeln.
Kosten, die für alle Investitionsalternativen in gleicher Höhe anfallen, nehmen keinen Einfluss auf das Ergebnis eines Kostenvergleichs und können damit bei einem Kostenvergleich vernachlässigt werden (vgl. Kußmaul, 2000, S. 165). Wird jedoch aufbauend auf dem Kostenvergleich ein Gewinn- oder Rentabilitätsvergleich durchgeführt, so gilt es die Kosten vollständig zu erfassen.
Die in die Rechnung einfließenden Kosten lassen sich in die nachfolgenden zwei Kategorien unterscheiden (vgl. Schierenbeck, 2003, S. 342):
- Betriebskosten
- Kapitalkosten
Den Betriebskosten werden die direkten Kosten der Produktion, wie z.B. Löhne und Lohnnebenkosten, Energiekosten, Materialkosten, Betriebsstoffkosten oder Werkzeugkosten, zugeordnet. Darüber hinaus gehören zu den Betriebskosten auch die Kosten für die Bereitstellung bzw. Aufrechterhaltung der Produktionskapazitäten, beispielsweise die Kosten für die Instandhaltung oder für die Räumlichkeiten.
Unter die Kapitalkosten fallen die durchschnittlichen jährlichen Abschreibungen sowie die durchschnittlichen jährlichen Zinskosten. Der Wertverlust eines Investitionsobjekts über die Nutzungsdauer spiegelt sich in der Differenz aus dem Abschaffungswert und dem möglicherweise vorhandenen Restwert wider. Die Summe der Abschreibungen muss diesen Wertverlust ausgleichen. Daher entspricht die durchschnittliche jährliche Abschreibung dem durchschnittlichen jährlichen Wertverlust. Die Ermittlung der Abschreibung erfolgt unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und kann damit von der handels- oder der steuerrechtlichen Abschreibung abweichen (vgl. Kußmaul, 2000, S. 165).
Die durchschnittliche jährliche Abschreibung ergibt sich als Quotient aus den Anschaffungskosten (evtl. vermindert um den Liquidationserlös) und der Nutzungsdauer (in Jahren):
mit: |
AW |
= |
Anschaffungskosten |
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n |
= |
Nutzungsdauer |
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RWn |
= |
Restwert am Ende der Nutzungsdauer = Liquidationserlös |
Die durchschnittlichen jährlichen Zinskosten werden ermittelt, indem das während der Nutzungsdauer durchschnittlich gebundene Kapital mit dem Kalkulationszinssatz multipliziert wird. Die tatsächliche Kapitalaufnahme spielt für die Zinskosten keine Rolle. Für die Berechnung des durchschnittlich gebundenen Kapitals wird zwischen
- einem kontinuierlichen und
- einem diskontinuierlichen
Amortisationsverlauf unterschieden.
Wird von einem kontinuierlichen Amortisationsverlauf ausgegangen, so verläuft der Wertverlust des Investitionsobjekts in einem gleichmäßigen und stetigen Prozess. Unterstellt wird dabei eine kontinuierliche Kapitalfreisetzung über den Absatzmarkt (vgl. Bieg/Kussmaul, 2000, S. 64). Die durchschnittliche Kapitalbindung ergibt sich bei einem kontinuierlichen Amortisationsverlauf als arithmetisches Mittel zwischen dem Anschaffungswert und dem Restwert am Ende der Nutzungsdauer (vgl. Abbildung 1).
Abb. 1: Kontinuierlicher Amortisationsverlauf
Bei einem diskontinuierlichen Amortisationsverlauf hingegen wird unterstellt, dass die Rückflüsse erst am Ende einer Periode eingehen. Das am Periodenanfang gebundene Kapital bleibt damit während der gesamten Periode konstant. Im Vergleich zum kontinuierlichen Amortisationsverlauf liegt folglich insgesamt eine höhere Kapitalbindung vor (vgl. Perridon/Steiner, 2003, S. 41 f.). Zur Ermittlung der durchschnittlichen Kapitalbindung bei einem diskontinuierlichen Amortisationsverlauf sind die jährlichen Restwerte zu addieren und durch die Nutzungsdauer zu dividieren. Alternativ dazu kann die durchschnittliche Kapitalbindung be...