Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Prof. Dr. Hendrik Kunz
Die Kostenvergleichsrechnung soll auf den nachfolgenden Beispielfall angewendet werden: Ein Unternehmen plant die Einführung einer neuen Produktionsanlage. Hierfür liegen folgende zwei Investitionsalternativen vor (vgl. Tabelle 1):
Daten |
Alternative A |
Alternative B |
1. variable Betriebskosten pro ME |
2,50 EUR |
1,80 EUR |
2. fixe Betriebskosten pro Periode (ohne Abschreibungen und Zinsen) |
2.375 EUR |
4.000 EUR |
3. Erlöse pro ME |
4,80 EUR |
5,10 EUR |
4. Anschaffungskosten |
75.000 EUR |
100.000 EUR |
5. geplante Nutzungsdauer |
10 Jahre |
10 Jahre |
6. maximale Leistungsabgabe pro Periode |
10.000 |
10.000 |
6. Kalkulationszinsfuß |
10 % |
10 % |
Tab. 1: Daten des Beispielfalls
Für einen Kostenvergleich sind sowohl die Betriebskosten als auch die Kapitalkosten zu ermitteln. Die Betriebskosten setzen sich aus fixen und variablen Komponenten zusammen. Zur Bestimmung der variablen Betriebskosten sind die Stückkosten mit der voraussichtlichen jährlichen Produktionsmenge zu multiplizieren.
Die durchschnittlichen jährlichen Abschreibungen ermitteln sich aus dem Quotienten aus Anschaffungskosten und der Nutzungsdauer:
Für die Berechnung der durchschnittlichen jährlichen Zinskosten wird ein diskontinuierlicher Amortisationsverlauf unterstellt:
Tabelle 2 fasst die Kostenkomponenten des Beispielfalls zusammen.
|
Alternative A |
Alternative B |
Betriebskosten fixe Betriebskosten |
2.375 EUR |
4.000 EUR |
variable Betriebskosten |
2,50 EUR × 10.000 = 25.000 EUR |
1,80 EUR × 10.000 = 18.000 EUR |
Kapitalkosten Abschreibungen pro Periode |
7.500 EUR |
10.000 EUR |
kalk. Zinsen |
4.125 EUR |
5.500 EUR |
durchschnittliche GK/Jahr |
39.000 EUR |
37.500 EUR |
Stückkosten |
3,90 EUR |
3,75 EUR |
Tab. 2: Kostenkomponenten des Beispielfalls
Alternative B weist die niedrigeren durchschnittlichen Gesamtkosten pro Jahr sowie die niedrigeren Stückkosten auf. Damit ist die Investition B der Investition A nach dem Kostenvergleichsverfahren vorzuziehen.