Einlagen bei (Name des Kreditinstituts einfügen) sind geschützt durch: | [Name des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen] (1) | ||||||||
Sicherungsobergrenze: | 100 000 Euro pro Einleger pro Kreditinstitut (2) [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] [Wenn zutreffend:] Die folgenden Marken sind Teil Ihres Kreditinstituts [alle Marken einfügen, die unter derselben Lizenz tätig sind] | ||||||||
Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: | Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden "aufaddiert" und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] (2) | ||||||||
Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: | Die Obergrenze von 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] gilt für jeden einzelnen Einleger (3) | ||||||||
Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: | 20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016 | ||||||||
Währung der Erstattung: | Euro [gegebenenfalls durch andere Währung ersetzen] | ||||||||
Kontaktdaten: | [Kontaktdaten des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen (Adresse, Telefon, E-Mail usw.)] |
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Weitere Informationen: | [Website des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen] | ||||||||
Empfangsbestätigung durch den Einleger: |
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Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte)
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