Verfahrensgang

ArbG Paderborn (Aktenzeichen 1 Ca 691/97)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 07.08.1997 (1 Ca 691/97) wird im Hauptantrag als unbegründet zurückgewiesen und im Hilfsantrag als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.500,– DM festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Berichtigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Die Beklagte ist ein Unternehmen der Informationsindustrie, die mehrere tausend Arbeitnehmer beschäftigt. Bei ihr war der am 01.02.1960 geborene Kläger, der von Beruf Diplom-Volkswirt ist, seit dem 01.04.1987 als Arbeitnehmer beschäftigt und hat zuletzt monatlich 5.500,– DM brutto verdient.

Mit Schreiben vom 27.10.1994 kündigte die Beklagte das mit dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis zum 31.12.1994. Der Kläger erhob eine Kündigungsschutzklage, der das Arbeitsgericht Paderborn mit Urteil vom 02.11.1995 (1 Ca 1522/94) stattgab.

Während des Kündigungsschutzprozesses hat die Beklagte dem Kläger unter dem Datum des 31.08.1996 ein Zwischenzeugnis, welches von den Mitarbeitern G………… und S……………… unterzeichnet ist, mit folgendem Inhalt erteilt:

Zwischenzeugnis

Herr Dipl.Volks. W………… W…, geboren am 01.02.1960, ist seit dem 01.04.1987 in unserem Unternehmen tätig. Er absolvierte eine Trainee-Programm mit mehreren Ausbildungsblöcken. Dabei wurde er in das Handels-Software-Paket Mercando am N………-System 8862 eingearbeitet, um diesbezüglich eine vertriebsorientierte Broschüre zu erstellen. Des weiteren erstellte er unter anderem für die Software-Produktion eine Leistungsbeschreibung für das Software-Produkt N……… COMET TOP Finanzanalyse.

Nach dem Trainee-Programm wechselte er ab dem 01.05.1988 in das Software-Qualitätswesen in unserem Produkt-/Software-Marketing.

Herr W… betreute als technischer Autor in der Dokumentationsgruppe das Modul flexible Arbeitszeiterfassung/-auswertung sowie die Module Zeitwirtschaft und Betriebsdatenerfassung innerhalb der Fertigungsorganisation. Er besuchte die entsprechenden Seminare und hat sich in die verschiedenen betriebswirtschaftlichen Theorien, Verfahren und praktischen Lösungen eingearbeitet, um sie für seine weitere Arbeit zu nutzen.

Ab 01.09.1988 wurde er als Softwareanalytiker mit folgenden Aufgaben beschäftigt:

  • die selbständige Erstellung von Vertriebs- und Anwenderdokumenten, wie Leistungsbeschreibung, Präsentationsmedien, Anwenderhandbücher inclusive Organisationsbeschreibung,
  • die fachliche Bearbeitung unterschiedlichen Materials, wie z.B. Zeichnungen, Projektanträge und Pflichtenhefte,
  • die Mitarbeit beim Herstellungsprozeß von Online-Manuals, Datei- und Programmbeschreibungen.

Herr W… übernahm zum 01.07.1990 neue Dokumentationsaufgaben innerhalb des COMET-Nachfolgeproduktes ALX mit der Hauptaufgabe der Vertriebsdokumentation für das Modul Personalwirtschaft.

Herr W… wechselte zum 01.11.1990 in den Headquarterbereich Vertrieb, Preise und Kosten zur Übernahme weiterführender Aufgaben. Diese umfaßten die Preisbildung für die Produktgruppe Quattro mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:

  • Mitwirkung bei der Erstellung neuer Preis- und Produktkonzepte,
  • Erarbeiten von Preisvorschlägen (Kauf, Miete, Beratung, Installation, Konditionen) unter Berücksichtigung von Preis-/Leistungsvergleichen mit Mitbewerbsprodukten (u.a. IBM AS/400),
  • Ermittlung der aus Preisveränderungen resultierenden Umsatzwirkung,
  • Kontrolle über die marktgerechte und kostendeckende Preisfindung,
  • Verantwortung für die Ermittlung interner Verrechnungspreise nach festgelegten Regeln,
  • Preisverwaltung und Abwicklung (Versorgung und Pflege der Preisdateien in ADVOKAD),
  • Veröffentlichung der Preismaßnahmen über interne Medien (Vertriebshandbuch, Vertriebsinformation).

Bis Ende 1992 war er zusätzlich für die landesspezifischen Preisniveaus der Länder Italien, Marokko und Frankreich verantwortlich. Diese Aufgabe entfiel im Rahmen einer abteilungsinternen Organisationsänderung.

Seit Mitte 1996 nimmt Herr W… kaufmännische Aufgaben innerhalb des Geschäftsbereiches Open Enterprise Computing wahr. Er untersucht Buchungsabläufe innerhalb des Werte- und Materialflusses, um den Bereichsablauf durch Vermeidung von Fehlbuchungen zu optimieren und das Bereichergebnis zu verbessern.

Herr W… zeigt stets von sich aus Initiative und Einsatzbereitschaft. Er arbeitet sich in die neuen Aufgabengebiete ein. Das kaufmännische und jeweils erforderliche technische Fachwissen ist fundiert.

Die ihm übertragenen Aufgaben erledigt Herr W…. zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist einwandfrei. Herr W… wird von Mitarbeitern geschätzt und genießt Vertrauen und Anerkennung bei Gesprächspartnern.

Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn W… erstellt.

Die Beklagte legte gegen das ihr zwischenzeitlich zugestellte Urteil im Kündigungsschutzprozeß Berufung ein. Am 03.12.1996 schlossen die Parteien vor dem Landesarbeitsg...

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