Entscheidungsstichwort (Thema)
Altersteilzeit, Belastungsgrenze
Leitsatz (amtlich)
In die Berechnung der Belastungsgrenze („5 % der Arbeitnehmer des Betriebes”) aus § 3 des Tarifvertrages zur Förderung der Altersteilzeit in der Chemischen Industrie (Fassung vom 09.05.1998) sind auch nicht tarifgebundene Arbeitnehmer einzubeziehen, mit denen der Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen hat.
Normenkette
TV ATZ (Chemische Industrie) § 3
Verfahrensgang
ArbG Köln (Vorbehaltsurteil vom 28.09.1999; Aktenzeichen 12 Ca 3578/99) |
Nachgehend
Fundstellen
ZTR 2001, 36 |
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