Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung eines Ingenieurs für Vermessungstechnik

 

Orientierungssatz

1. Unter "Verantwortung" in den Vergütungsgruppen III BAT-O Fallgruppe 3a und IIa BAT-O Fallgruppe 9 verstehen die Tarifparteien die Verpflichtung des Angestellten, dafür einstehen zu müssen, daß in dem ihm übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausgeführt werden. Dabei kann Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung unter einen Dezernenten unschädlich sein.

2. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 4 AZR 6/01.

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 20.02.2002; Aktenzeichen 4 AZR 6/01)

 

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 19.04.2000 - 5 Ca 512/00 - abgeändert:

2. Die Klage wird abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

4. Streitwert: unverändert (6.699,00 DM.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI610672

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