Rz. 59
Am 2.11.2012 hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) erstmals den Standard DRS 20 "Konzernlagebericht" veröffentlicht. Dieser führt die bisher bestehenden verschiedenen Deutschen Rechnungslegungsstandards DRS 15 "Lagebericht" sowie DRS 5 "Risikoberichterstattung", einschließlich der branchenspezifischen Standards zur Risikoberichterstattung für Kredit- und Finanzinstitute sowie Versicherungsunternehmen zusammen. Lediglich der Standard DRS 17 zur Vergütung der Organmitglieder wurde im Jahre 2010 überarbeitet und blieb bis 2020 neben dem neuen Standard zum Lagebericht bestehen. Eine Überarbeitung der Standards DRS 20 und DRS 17 erfolgte im Jahr 2020, wonach am 9.4.2020 beide Standards durch den DRSC verabschiedet wurden. Anzumerken ist, dass DRS 17 wegen der Verlagerung der Berichterstattung über vergütungsbezogene Inhalte in einen nach § 162 AktG gesondert zu erstellenden Vergütungsbericht nur noch auf Anhangangaben anzuwenden ist. Diese Anwendungseinschränkung ist gegeben für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2020. Darüber hinaus ist aktuell der Änderungsstandard zu DRS 20 (E-DRÄS 12 v. 21.12.2021) in Diskussion.
Rz. 60
Die Anwendung des finalen Standards im Rahmen der Konzernlageberichterstattung DRS 20 ist für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31.12.2020verpflichtend, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist und empfohlen wird. Darüber hinaus wird ebenso für die Lageberichterstattung im Einzelabschluss eine entsprechende Anwendung empfohlen. Die Folgeänderung in DRS 20 aufgrund des FüPoG II v. 7.8.2021 soll durch den Änderungsstandard E-DRÄS 12 erfolgen der am 21.12.2021 herausgegeben wurde und sich bis zum 4.2.2022 in Diskussion befindet. Die Übernahme der Änderungen in DRS 20.K227 und 20.K231d ist jedoch absehbar und daher in der vorliegenden Übersicht bereits integriert. Eine Anwendung ist für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2020 vorgesehen. Ebenfalls integriert ist bereits ein Verweis in Textziffer 289a, nachdem die nichtfinanzielle Konzernerklärung die Angaben nach Art. 8 der VO (EU) 2020/852 enthalten muss. Die Anwendung dieser Regelung ist vorgesehen nach E-DRÄS 12 Nr. 14 für Offenlegungen nach dem 31.12.2021.
Rz. 61
In der folgenden Übersicht werden die wesentlichen Bestandteile und Inhalte zur Lageberichterstattung aufgeführt und sollen als Checkliste bei der Erstellung eines Lageberichts dienen. Hinzuweisen ist bei den Regelungen des DRS 20, dass neben der Detaillierung der gesetzlichen Vorgaben auch über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Regelungen, insbesondere für kapitalmarktorientierte Gesellschaften, empfohlen werden. Die Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sind im Sinne eines "Comply or Explain" Gedankens zu verstehen. D. h., dass die Regelungen grundsätzlich einzuhalten sind und bei einer Abweichung von der Regelung entsprechend § 161 AktG unter Begründungszwang erläutert werden muss, welche Regel nicht eingehalten wurde. Diese Entsprechenserklärung ist anschließend im Internet zu veröffentlichen und zudem Teil der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB.
Berichtsinhalte |
Beispielangaben |
Grundlagen des Konzerns bzw. Unternehmens [36–52] |
Geschäftsmodell des Konzerns [36–38] |
- organisatorische Struktur, Segmente, Standorte, Produkte, Geschäftsprozesse, Absatzmärkte, Externe Einflussfaktoren, z. B. rechtliches, politisches, wirtschaftliches, ökologisches Umfeld [37–38]
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Zweigniederlassungen [38a–38c] |
- Bedeutung der Zweigniederlassungen [38a]
- Geografische Verbreitung, Geschäftszweck, Sitz, Firmierung, Veränderungen gegenüber dem Vorjahr [38b–c]
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Ziele und Strategien [39–44] |
- Marktführerschaft, Marktanteile, Kundenzufriedenheit, Unternehmenswert sowie das Ausmaß der Zielerreichung [41–44]
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Steuerungssystem [K45–K47] |
- Kennzahlen zur Steuerung [K45–K47]
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Forschung und Entwicklung [48–52] |
- Allgemeine Ausrichtung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
- Quantitative Angaben zu den Ergebnissen der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit wie Gesamtbetrag der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, Angaben zu neuen Patenten sowie deren finanzielle Bedeutung für den Konzern [48–51]
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Wirtschaftsbericht [53–113] |
Allgemein [53–58] |
- Geschäftsverlauf (einschließlich Geschäftsergebnis) und Lage sowie die Analyse selbiger [53]
- Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren [54]
- Stand der Erreichung strategischer Ziele [56]
- Vergleich von Prognosen mit der tatsächlichen Entwicklung [57]
- Verdichtung der Ausführungen zu einer Gesamtaussage [58]
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Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen [59–61] |
- Branchenkonjunktur, Wettbewerbssituation und Marktstellung [60]
- Wesentliche Änderungen zur Vorperiode [61]
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Geschäftsverlauf [62–63] |
- Entwicklungen und Ereignisse, die für den Verlauf ursächlich waren [62]
- Umstrukturierungsmaßnahmen, Unternehmenskäufe/-verkäufe, Abschluss/Kündigung wichtiger Verträge, besondere saisonale Einflüsse, besondere Schadens-/Unglücksfälle [63]
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Lage (Ertrags-/Finanz-/Vermögenslage) [64–100] |
Ertragslage [65–77] |