Der Verantwortliche hat in allgemeiner Form und für jedermann zugänglich folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1. |
die Zwecke der von ihm vorgenommenen Verarbeitungen, |
2. |
die im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bestehenden Rechte der betroffenen Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, |
3. |
den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen und der oder des Datenschutzbeauftragten, |
4. |
Hinweis auf die Befugnis, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen und |
5. |
Angaben zur Erreichbarkeit der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. |
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