In dieser Zeile ist anzugeben, wer an der Anfertigung der Steuererklärung mitgewirkt hat. Das ist i. d. R. der Steuerberater.

Außerdem enthält dieser Teil des Vordrucks den Raum für die Unterschrift.[1] Die Steuererklärung ist von dem Unternehmer, bei Personengesellschaften vom geschäftsführenden und vertretungsberechtigten Gesellschafter, bei Körperschaften vom gesetzlichen Vertreter eigenhändig zu unterschreiben.

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