In diesen Zeilen sind die entsprechenden Angaben für sportliche Veranstaltungen zu machen, die kein Zweckbetrieb und daher steuerpflichtig sind. Anzugeben sind Einnahmen, Ausgaben und Überschuss bzw. Fehlbetrag der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Wird ein Fehlbetrag mit gemeinnützig gebundenen Mitteln einschließlich der Mittel eines Zweckbetriebs ausgeglichen, kann dies zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge