Prof. Dr. Gerrit Frotscher
2.1 Vor Zeilen 1–39
In den Zeilen 1–39 sind Angaben zu den Tätigkeiten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft zu machen, damit das Finanzamt prüfen kann, ob die Tätigkeit über den steuerlich zulässigen Bereich hinausgeht oder nicht. § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG nennt als begünstigte Tätigkeiten Industrieansiedlung, Beschaffung neuer Arbeitsplätze und Altlastsanierung. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend, sondern nur beispielhaft. Auch vergleichbare Maßnahmen können unter die Steuerbefreiung fallen. Die Tätigkeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft muss unmittelbar und direkt auf die Förderung der Wirtschaft gerichtet sein. Maßnahmen, die nur mittelbar die Ansiedlung von Unternehmen begünstigen, genügen nicht.
2.2 Zeile 1
In dieser Zeile ist der räumliche Tätigkeitsbereich der Wirtschaftsförderungsgesellschaft durch Angabe der Region oder der Kommune abzugrenzen.
2.3 Zeile 2
In dieser Zeile ist die Tätigkeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft anzugeben. Die Tätigkeit muss der Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur in dem in Zeile 1 genannten räumlichen Wirkungskreis dienen. Die Anlage sieht nur eine Zeile für 1 Ziel vor (z. B. Industrieansiedlung, Beschaffung neuer Arbeitsplätze, Sanierung von Altlasten). Verfolgt die Wirtschaftsförderungsgesellschaft weitere Ziele, können in der elektronischen Version des Vordrucks so viele Zeilen eingefügt werden, wie nötig. Wird die Papierversion benutzt, sind die notwendigen Angaben auf einem gesonderten Blatt nach dem gleichen Schema zu machen.
2.4 Zeilen 3–4
Diese Zeilen bleiben frei.
2.5 Zeile 5
In Zeile 5 ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, ob die Tätigkeit über den zur Erreichung des Zwecks der Wirtschaftsförderungsgesellschaft notwendigen Umfang hinausgeht. Die Tätigkeit muss sachlich und zeitlich eng umgrenzt sein. Problematisch ist insbesondere die Abgrenzung zu einer laufenden Unternehmensberatung, die steuerschädlich wäre und daher zum Verlust der Steuerbefreiung führen würde. Einzelangaben hierzu sind in den Zeilen 6–7 zu machen.
2.6 Zeilen 6–7
In Zeilen 6–7 ist anzugeben, ob neben den in Zeile 2 bzw. den zusätzlichen Zeilen angegebenen Tätigkeiten noch andere Ziele verfolgt werden. In Zeile 7 ist eine dieser Tätigkeiten im Einzelnen aufzuführen. Unterhält die Wirtschaftsförderungsgesellschaft noch weitere Tätigkeiten, können in der elektronischen Version des Vordrucks so viele Zeilen eingefügt werden, wie nötig. Wird die Papierversion benutzt, sind die notwendigen Angaben auf einem gesonderten Blatt nach dem gleichen Schema zu machen.
2.7 Zeilen 8–11
Diese Zeilen bleiben frei.
2.8 Zeile 12
In dieser Zeile sind Einzelangaben zu den von der Wirtschaftsförderung durchgeführten Maßnahmen zu machen. Dadurch soll das Finanzamt in die Lage versetzt werden, zu prüfen, ob die Tätigkeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft über den steuerlich zulässigen Bereich hinausgeht. Steuerlich zulässig sind z. B. Analyse der Wirtschaftsstruktur, Information, Betreuung und Beratung von Kommunen und Unternehmen, Anwerbung von Unternehmen, Beratung bei der Beschaffung von Grundstücken, Förderung überbetrieblicher Kooperationen, Trägerschaft bei projektbezogenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Förderung der Sanierung von Altlasten und allgemeine Förderung des Fremdenverkehrs.
Steuerlich schädlich sind dagegen laufende betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, Bereitstellung von Wohnraum für Arbeitnehmer, Tätigkeit als Beschäftigungsgesellschaft, Maklertätigkeit, Handelstätigkeit, Betrieb von Anlagen, auch wenn dies die Industrieansiedlung fördert, wie der Betrieb von Kläranlagen, von Anlagen zur Wasser- und Stromversorgung oder zur Abfallbeseitigung.
Erforderlichenfalls sind Angaben auf einem gesonderten Blatt zu machen.
Die Anlage sieht nur eine Zeile für eine Tätigkeit vor. Bei mehreren Tätigkeiten können in der elektronischen Version des Vordrucks so viele Zeilen eingefügt werden, wie nötig. Wird die Papierversion benutzt, sind die notwendigen Angaben auf einem gesonderten Blatt nach dem gleichen Schema zu machen.
2.9 Zeilen 13–16
Diese Zeilen bleiben frei.
2.10 Zeile 17
In dieser Zeile ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, ob sich die Tätigkeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft auf fördernde, lediglich mittelbare Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft und der Verbesserung der Infrastruktur beschränkt, oder ob eigenwirtschaftliche Aktivitäten durchgeführt werden.
2.11 Zeile 18
Diese Zeile bleibt frei.
2.12 Zeilen 19–22
In den Zeilen 19–22 wird abgefragt, ob Beteiligungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften oder sonstige nicht nur vorübergehende Kapitalanlagen bestehen.
Beteiligungen an gewerblich tätigen Personengesellschaften sind unabhängig von der Höhe der Beteiligung und dem Zweck, zu dem sie gehalten werden, immer wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Die Gewinnanteile hieraus einschließlich etwaiger Sondervergütungen sind daher steuerpflichtige...