In dieser Zeile ist der Betrag aus Zeile 18 zu übernehmen, wenn dieser kleiner als 3 Mio. EUR ist. Sofern sich dieser Betrag allerdings nur aus dem Zinsaufwand des laufenden Wirtschaftsjahres ergibt, ist gar keine Anlage Zinsschranke auszufüllen. Anwendung findet diese Zeile nach Auffassung der Finanzverwaltung daher nur, wenn die Summe aus dem Netto-Zinsaufwand des laufenden Wirtschaftsjahres und des Netto-Zinsvortrags unter 3 Mio. EUR liegt. Nach der hier vertretenen Auffassung ist aber auch in diesem Fall keine Anlage Zinsschranke auszufüllen.

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