Entscheidungsstichwort (Thema)
Bankdurchsuchung bei Verdacht der Steuerhinterziehung: Inhaltliche Anforderungen an den Durchsuchungsbeschluß
Orientierungssatz
1. Soll wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eine Bank durchsucht werden, muß der Tatvorwurf im Durchsuchungsbeschluß möglichst konkretisiert sein und die Beweismittel, die im Rahmen der Durchsuchung gegebenenfalls sicherzustellen sind, müssen möglichst genau bezeichnet sein.
2. Der Richter muß diesem Konkretisierungsgebot im Durchsuchungsbeschluß durch Umschreibung der verdächtigen Vorgehensweisen (hier: anonyme Transfers) und namentliche Nennung der an der Steuerhinterziehung möglicherweise beteiligten ausländischen Banken Rechnung tragen.
Fundstellen
Haufe-Index 1739614 |
DStRE 2000, 103 |
NWB 1999, 4140 |
wistra 2000, 159 |
StV 2000, 13 |
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