Entscheidungsstichwort (Thema)
Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Sondervollstreckung in ein dingliches Recht
Orientierungssatz
Das Verbot der Sondervollstreckung nach InsO § 89 bezieht sich nur auf Insolvenzgläubiger im Sinne von InsO § 38, nicht aber auf Gläubiger, die ihr Absonderungsrecht verfolgen. Die Pfändung von Mietzinsansprüchen durch den Gläubiger eines Grundpfandrechts ist daher auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Grundstückseigentümers zulässig.
Fundstellen
Haufe-Index 1737960 |
NZI 2000, 438 |
NZI 2001, 43 |
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