Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Lineare AfA ist zwingend auf den Erinnerungswert fortzusetzen.

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Betriebliche Pkws, für die eine lineare AfA gewählt wurde, sind auf den Erinnerungswert von einem Euro abzuschreiben. Ein Schrottwert ist bei Fahrzeugen nicht anzusetzen. Eine unterlassene AfA kann nicht in späteren noch offenen Jahren nachgeholt werden, so dass im Entnahmejahr zwingend ein Gewinn in Höhe des Teilwertes festzusetzen ist. Es spielt auch keine Rolle, dass die AfA deswegen unterlassen wurde, um nachteilige Folgen der 1-Prozent-Regelung zu vermeiden.

 

Sachverhalt

Ein Freiberufler schaffte sich im Jahr 1991 für über DM 60.000 ein betriebliches Fahrzeug an und schrieb in den ersten vier Jahren diesen Pkw bis zu einem Sockelwert von DM 10.000 linear ab. Von 1995 bis 1998 wurde keine AfA angesetzt und im Jahr 1999 der Pkw mit einem angenommenen Entnahmewert von DM 10.000 (netto) entnommen. Der Steuerpflichtige sah hierin keine Erfolgsauswirkung, da sich der Anlagenabgang und der Entnahmegewinn in gleicher Höhe gegenüber standen. Das Finanzamt erkannte dies nicht an und setzte für 1999 wegen der unterlassenen und seiner Ansicht nach nicht nachholbaren AfA einen Entnahmegewinn von DM 10.000 fest.

 

Entscheidung

Das Finanzgericht Hamburg gab dem Finanzamt recht. Wer eine lineare AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG gewählt, ist an diese Entscheidung gebunden, bis der Erinnerungswert erreicht wird. Als Vereinfachungsregelung ist die lineare Abschreibung schematisch und kann daher von den tatsächlichen Wertverhältnissen unschädlicher Weise abweichen. Dies verlagert den Gewinn zwar in den Fällen, in denen das Wirtschaftsgut noch einen höheren als den Buchwert aufweist, bei Vereinfachungsregelungen ist dies aber hinzunehmen. Ausnahmen kommen nach der Rechtsprechung nur in Betracht, wenn der Schrottwert des Wirtschaftsgutes erheblich über dem Erinnerungswert liegt. Bei F...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Steuer Check-up 2026 / 2.11.2 Verlängerung der Beteiligungskette
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    FG Hamburg 2 K 152/05
    FG Hamburg 2 K 152/05

      Entscheidungsstichwort (Thema) Verpflichtung zur Durchführung von Afa besteht unabhängig von einem tatsächlichen Wertverzehr  Leitsatz (amtlich) Wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen, ist zwingend eine Afa durchzuführen. Das gilt ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren