Prof. Dr. iur. Claus Möllenbeck
Abfallanleihe
s "Junk Bonds"
Abzinsungspapier
Abzinsungspapiere sind Wertpapiere, die unter ihrem Nennwert ausgegeben und zum Nennwert eingelöst werden. Die Differenz zwischen dem Ausgabekurs und dem Rückzahlungskurs stellt die Verzinsung der Wertpapiere dar. Es erfolgt keine laufende Verzinsung.
Der Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung unterliegt nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG der Besteuerung unabhängig von der Haltedauer. Zu Einzelheiten s § 20 Rn 1363 (Möllenbeck).
Agio-Anleihe
Verzinsliche Schuldverschreibung, die zum Nennwert ausgegeben und zu einem über dem Nennwert liegenden Kurs zurückgezahlt wird. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und dem ihn übersteigenden Kurswert (Agio) wird bei Einlösung der Anleihe zum Zeitpunkt der Endfälligkeit vereinnahmt und ist nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG stpfl. Einzelheiten s § 20 Rn 693 (Möllenbeck).
Auch unter den Begriff der Agio-Anleihen fallen verzinsliche Schuldverschreibungen, die mit einem Aufgeld (Agio) auf ihren Nennwert ausgegeben und zum Nennwert eingelöst werden. Das Agio, das bei Anschaffung der Schuldverschreibung aufgewandt wurde, gehört zu den AK. Das gezahlte Agio gehört nicht zu den WK.
Aktienanleihe
Rn. 1
Stand: EL 162 – ET: 12/2022
Eine Aktienanleihe (auch Aktienandienungsanleihe) ist eine kurzlaufende Schuldverschreibung (im Regelfall bis zu einem Jahr), bei der der Emittent ein Wahlrecht besetzt, am Ende der Laufzeit entweder den Nominalbetrag zu 100 % zurückzuzahlen oder eine bestimmte Anzahl an vorher festgelegten Aktien zu liefern. Der Emittent wird Aktien liefern, falls die Aktie unter dem bei Emission bestimmten Basispreis notiert. Der Kapitalanleger erwartet eine Seitwärtsbewegung oder einen Anstieg des Kursverlaufs.
Darüber hinaus erhält der Anleger eine oder mehrere Kuponzahlungen. Der Zinssatz des Kupons ist regelmäßig höher als bei einer herkömmlichen Standardanleihe.
Rn. 2
Stand: EL 162 – ET: 12/2022
Übt der Emittent sein Wahlrecht in der Weise aus, dass er am Ende der Laufzeit den Nominalbetrag zurückzahlt, so führt diese Zahlung beim Anleger zu Einnahmen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG.
Rn. 3
Stand: EL 162 – ET: 12/2022
Wird hingegen vom Emittent eine Rückzahlung in Form von Aktien gewählt, entsteht beim Kapitalanleger – abweichend von der Grundregel des Veräußerungsgewinns nach § 20 Abs 4 EStG – aufgrund des § 20 Abs 4a S 3 EStG regelmäßig kein nennenswerter Veräußerungsverlust. Denn hiernach ist als Veräußerungspreis das Entgelt des Anlegers für den Erwerb der Kapitalforderung anzusetzen. Zudem ist das Entgelt für den Erwerb der Aktienanleihe als AK der erhaltenen Aktien anzusetzen. Die Besteuerung wird aufgeschoben. Die Reserven bleiben steuerlich verstrickt und werden erst im Fall einer Veräußerung gegen Geldzahlung realisiert. Auch s § 20 Rn 1450 (Möllenbeck) und s § 20 Rn 1467f (Möllenbeck) mit Berechnungsbeispiel.
Rn. 4
Stand: EL 162 – ET: 12/2022
Die Kuponzahlung stellt einen steuerlichen Ertrag nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG dar.
Aktienoption
s "Option"
American Depository Receipts (ADR)
American Depository Receipt (ADR) sind Hinterlegungsscheine, die von US-amerikanischen Banken ausgegeben werden, für die Originalaktien verwahrt werden. Hiermit wird es Anlegern ermöglicht, denen zB aus rechtlichen Gründen der unmittelbare Aktienbesitz verwehrt ist, eine Gewinnausschüttung des Unternehmens zu erlangen.
Mit ADR sind jedoch nicht Stimmrechte verbunden. Im Einzelnen kann die Ausgestaltung variieren. Das europäische Pendant sind die GDR (s "Global Depositary Receipts (GDR)").
Anleihe
Rn. 1
Stand: EL 162 – ET: 12/2022
Anleihen ist eine Sammelbezeichnung für alle verzinslichen Schuldverschreibungen. Sie werden auch bezeichnet als s "Schuldverschreibung"; s "Rente", s "Obligation", s "Bonds".
Der Emittent (Aussteller, Schuldner) der Anleihe verpflichtet sich gegenüber dem Erwerber (Anleihengläubiger oder Zeichner), den in der Urkunde ausgewiesenen Betrag und die vereinbarten Zinsen oder Gewinnbeteiligungen zu leisten. Eine Verbriefung ist die Regel, aber nicht zwingend erforderlich. Als Beispiele für nicht verbriefte Anleihen s "Wertrechtsanleihe"; s "Schuldbuchforderung".
Einzelheiten zu Anleihen auch s § 20 Rn 690 (Möllenbeck).
Rn. 2
Stand: EL 162 – ET: 12/2022
Anleihen unterscheiden sich zB
- hinsichtlich der Verzinsung:
- festverzinsliche Anleihen: laufender gleichbleibender Zins (dazu s "Disagio-Anleihe"; s "Agio-Anleihe")
- variabel verzinsliche Anleihen (dazu s "Floater/floating rate notes")
- gewinnabhängige Beteiligung, aber auch
- hinsichtlich des Emittenten (zB s "Bankanleihe/Bankobligation"; s "Bundesanleihe"; s "Industrieanleihe").
Rn. 3
Stand: EL 162 – ET: 12/2022
Im Zeitpunkt des Zuflusses sind Zinserträge nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG zu versteuern. Wertzuwächse bei ab- oder aufgezinsten Kapitalforderungen sowie Stückzinsen sind nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG zu versteuern.
Abschlag-Floater
s "Floater/floating rate notes"
Annuitäten-Bonds
Zum Nennwert ausgegebene Anleihen, ...