Rn. 633

Stand: EL 141 – ET: 02/2020

Sofern bei Übergabeverträgen, die vor dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden, eine Umschichtung des Vermögens nach dem 31.12.2007 erfolgt, ist wie folgt zu differenzieren (vgl Kulosa in H/H/R § 10 EStG Rz 264, Schmidt, NWB 2010, 3346):

 

Rn. 634–639

Stand: EL 141 – ET: 02/2020

vorläufig frei

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