Rn. 10

Stand: EL 164 – ET: 04/2023

Die Mobilitätsprämie bemisst sich anhand der ab dem 21. Entfernungskilometer erhöhten Entfernungspauschale von 35 Cent (VZ 2021) bzw 38 Cent (VZ 2022–2026). Sie greift gemäß § 101 S 3 EStG bei ArbN ausschließlich, soweit der ArbN-Pauschbetrag (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG) durch die erhöhte Entfernungspauschale zusammen mit den übrigen WK bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit überschritten wird.

 

Rn. 11

Stand: EL 164 – ET: 04/2023

Die Mobilitätsprämie beläuft sich nach § 101 S 4 EStG auf 14 % der Bemessungsgrundlage, was dem Eingangssteuersatz im ESt-Tarif entspricht. Damit wird bewirkt, dass der finanzielle Effekt derselbe ist wie der Abzug der (erhöhten) Entfernungspauschale bei Anwendung des Eingangssteuersatzes im Rahmen einer Steuerfestsetzung (Böwing-Schmalenbrock in Brandis/Heuermann, § 101 Rz 49, März 2021).

 

Rn. 12

Stand: EL 164 – ET: 04/2023

Dazu folgende Bsp (auch s BT-Drucks 19/14338, 26f):

 

Beispiel 1:

A fährt im VZ 2022 an 150 Arbeitstagen von seiner Wohnung zu seiner ersten Tätigkeitsstätte. Die einfache Entfernung beträgt 40 km. Seine übrigen WK belaufen sich auf 500 EUR, sein zvE beträgt 7 000 EUR.

Lösung:

Die Entfernungspauschale für die ersten 20 km beträgt (150 Tage × 20 km × 0,30 EUR =) 900 EUR. Die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. km, die A beanspruchen könnte, beträgt (150 Tage × 20 km × 0,38 EUR =) 1 140 EUR.

Seine WK belaufen sich auf insgesamt 2 540 EUR, so dass der ArbN-Pauschbetrag von 1 200 EUR um 1 340 EUR überschritten wird. Auf die erhöhte Entfernungspauschale entfallen hiervon 1 140 EUR (für eine Verhältnisrechnung Schober, FR 2021, 482, 486).

Das zvE des A iHv 7 000 EUR unterschreitet den Grundfreibetrag (10 347 EUR) um 3 347 EUR. Die erhöhte Entfernungspauschale (1 140 EUR) liegt innerhalb dieses Betrags und hat insoweit zu keiner steuerlichen Entlastung geführt.

Die Mobilitätsprämie beträgt daher (1 140 EUR × 14 % =) 159,60 EUR.

 

Beispiel 2:

Wie Beispiel 1. A hat allerdings keine weiteren WK, sein zvE beträgt 8 408 EUR.

Lösung:

Die Entfernungspauschale für die ersten 20 km beträgt (150 Tage × 20 km × 0,30 EUR =) 900 EUR. Die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. km, die A beanspruchen könnte, beträgt (150 Tage × 20 km × 0,38 EUR =) 1 140 EUR.

Seine WK belaufen sich auf insgesamt 2 040 EUR, so dass der ArbN-Pauschbetrag von 1 200 EUR um 840 EUR überschritten wird. Auf die erhöhte Entfernungspauschale entfallen hiervon 840 EUR.

Das zvE des A iHv 8 408 EUR unterschreitet den Grundfreibetrag (10 347 EUR) um 1 940 EUR. Die erhöhte Entfernungspauschale, soweit sie den ArbN-Pauschbetrag überschritten hat (840 EUR), liegt innerhalb dieses Betrags und hat insoweit zu keiner steuerlichen Entlastung geführt.

Die Mobilitätsprämie beträgt daher (950 EUR × 14 % =) 117,60 EUR.

 

Beispiel 3:

Wie Beispiel 2. Das zvE von A beträgt 10 000 EUR.

Lösung:

Die Entfernungspauschale für die ersten 20 km beträgt (150 Tage × 20 km × 0,30 EUR =) 900 EUR. Die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. km, die A beanspruchen könnte, beträgt (150 Tage × 20 km × 0,38 EUR =) 1 140 EUR.

Seine WK belaufen sich auf insgesamt 2 040 EUR, so dass der ArbN-Pauschbetrag von 1 200 EUR um 840 EUR überschritten wird. Auf die erhöhte Entfernungspauschale entfallen hiervon 840 EUR.

Das zvE des A iHv10 000 EUR unterschreitet den Grundfreibetrag (10 347 EUR) um 347 EUR. Die erhöhte Entfernungspauschale, soweit sie den ArbN-Pauschbetrag überschritten hat (840 EUR), liegt iHv 347 EUR innerhalb dieses Betrags und hat insoweit zu keiner steuerlichen Entlastung geführt. 493 EUR (840 EUR ./. 347 EUR) haben sich dagegen über den WK-Abzug ausgewirkt.

Die Mobilitätsprämie beträgt daher (347 EUR × 14 % =) 48,58 EUR.

 

Rn. 13–14

Stand: EL 164 – ET: 04/2023

vorläufig frei

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge