Schrifttum:
Fischer, Renten und dauernde Lasten bei Vermögensübertragungen, DStR 1992 Beiheft zu Heft 17;
Fischer, Biergans/Koller, Vermögensübertragungen gegen private Versorgungsleistungen, DStR 1993, 742;
Weber-Grellet, Veräußerung – Versorgung – Unterhalt, DStR, Beihefter zu Heft 31/1993;
Strahl, Übertragung existenzsichernden Vermögens als Tatbestandsmerkmal des Rechtsinstituts Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, Stbg 1996, 263;
Hipler, Die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen vor der Entscheidung des GrS des BFH, DStR 2001, 1918; Risthaus, Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen – Anmerkungen zu den BFH-Beschlüssen v 12.05.2003, GrS 1/00 und GrS 2/00, DB 2003, 2190;
Hipler, Die Vermögensübergabe gegen private Versorgungsleistungen nach den aktuellen Entscheidungen des GrS, FR 2003, 1162;
Schwind/Bäuml, Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen im Lichte der neuen Rspr des GrS – Konsequenzen für die Gestaltungspraxis, BB 2004, 74;
Spiegelberger, Die Renaissance der vorweggenommenen Erbfolge, DStR 2004, 1105;
Risthaus, Ist das Rechtsinstitut der unentgeltlichen Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen noch praktikabel, DB 2007, 240;
Schwenke, Das Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Wandel, DStR 2004, 1679;
Geck, Probleme des Rentenerlasses aus Sicht der Beratungspraxis, DStR 2005, 85;
Bauschatz, Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen nach dem dritten Rentenerlass, KÖSDI 2005, 14 596;
Fleischer, Vermögensübergabe gegen (private) Versorgungsleistung nach dem JStG 2008, ZEV 2007, 475;
Schmidt/Schwind, Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen nach dem JStG 2008, NWB F 3, 14 887;
Everts, Gleitende Vermögensübergabe – Umwandlung eines Nießbrauchs in eine laufende Geldzahlung vor dem Hintergrund des JStG 2008, ZEV 2007, 571;
Geck, Der Rentenerlass IV zur Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen – Schwerpunkte und Bewertung aus Sicht der Beratungspraxis, ZEV 2010, 161;
Grün, Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung, NWB 2010, 1042;
Korn, EStliche Beurteilung von Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen zur vorweggenommenen Erbfolge im Lichte des "Vierten Rentenerlasses", KÖSDI 2010, 16 920;
Kratzsch, Vermögensübertragungen gegen wiederkehrende Leistungen, NWB 2010, 1964;
Risthaus, Begünstigte Vermögensübergaben gegen Versorgungsleistungen (Teil I und II), DB 2010, 744 und 803;
Schoor, Vermögensübertragungen gegen wiederkehrenden Leistungen – Gestaltungsmöglichkeiten, NWB-EV 2010, 161;
Seitz, Die wesentlichen Änderungen bei der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen durch den sog 4. Rentenerlass, DStR 2010, 629;
Weilbach, Die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen dargestellt an Hand des "vierten Rentenerlasses", Ubg 2010, 245;
Wissborn, Wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung nach der gesetzlichen Neuregelung und dem neuen Rentenerlass, FR 2010, 322;
Geck, Übergabe von Mitunternehmeranteilen gegen Versorgungsleistungen: Gestaltungsüberlegungen hinsichtlich der Mitübertragung von Sonderbetriebsvermögen, DStR 2011, 1303;
Kesseler, Neue Formerfordernisse für Vermögensübergaben gegen Versorgungsleistungen, DStR 2011, 799;
Reddig, Lebzeitige Vermögensübertragung gegen private Versorgungsrente – oder was der Gesetzgeber hiervon übrig ließ, in FS Streck 2011, 157;
Schuster, Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, NWB 2011, 1533;
Schuster, Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, in FS Spindler 2011, 749;
Stinn, Vorweggenommene Erbfolge in die Familien-GmbH, NWB 2014, 2538;
Engelberth, Wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen, NWB 2016, 1094.
Kanzler, Altenteilleistungen als BA und BE bei den Einkünften aus LuF – Wirtschaftsüberlassungsvertrag, FR 2018, 189;
Stelter, Praxisleitfaden zur Behandlung von Beerdigungskosten in Rahmen von Hofüberlassungsverträgen, NWB 2018, 2054.
Verwaltungsanweisungen:
R 10.3 EStR 2012;
BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (sog vierter Rentenerlass).
A. Allgemeiner Überblick
1. Gesetzessystematische Einordnung
Rn. 450
Stand: EL 141 – ET: 02/2020
Grundsätzlich ist die Übertragung von Vermögen gegen die Zahlung laufender Raten- oder Rentenleistungen als (zumindest teil-)entgeltliches Geschäft anzusehen, das entsprechend des übertragenen Gegenstands zu stpfl Veräußerungsgewinnen oder -verlusten beim Übertragenden und zu AK beim Übernehmer führt. Gegenleistungsrenten sind aufzuteilen in einen Zinsanteil und einen Gegenleistungsanteil (zu den Rechtsfolgen bei Gegenleistungsrenten vgl BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 Tz 65ff).
Auf der anderen Seite sind laufende Zahlungen, die allein dem Unterhalt des Zahlungsempfängers dienen – dies vor allem im Familienverbund – als Unterhaltszahlungen nach § 12 Nr 1, 2 EStG beim Leistenden nicht abziehbar sowie beim Empfänger keine steuerbaren Einnahmen.
Rn. 451
Stand: EL 141 – ET: 02/2020
Zwischen diesen beiden steuerlichen Grundsätzen bewegt sich das Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen, wonach unter bestimmten Voraus...