Rn. 89
Stand: EL 153 – ET: 10/2021
Erwerbsaufwendungen (§§ 4 Abs 4, 9 EStG) (ohne private Mitveranlassung) = abzugsfähig |
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gemischte Aufwendungen Aufteilungsgebot wenn geeigneter Aufteilungsmaßstab vorhanden betrieblich oder beruflich veranlasster Anteil = abzugsfähig _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ privat veranlasster Anteil = nicht abzugsfähig |
gemischte Aufwendungen Keine Aufteilung mangels geeigneten Aufteilungsmaßstabs = insgesamt nicht abzugsfähig |
nur privat veranlasste Aufwendungen Einkommensverwendung jenseits des Familienexistenzminimums = nicht abzugsfähig |
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nur privat veranlasste Aufwendungen soweit das Familienexistenzminimum betroffen ist Berücksichtigung im/als Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG) Familienleistungsausgleich (§ 32 Abs 6 EStG) SA/ag Belastungen = nicht abzugsfähig |
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