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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 13 ... / C. Einkünfte aus Jagd (§ 13 Abs 1 Nr 3 EStG)

Josef Mitterpleininger, Dipl.-Finw. (FH) Sebastian Gruber
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Schrifttum:

Leingärnter, Die Jagd als Liebhaberei, INF 1977, 73;

Schindler, Eigenjagdrecht als immaterielles WG, BB 1981, 405;

Böhme, Die Jagd im Steuerrecht, DStZ 1985, 612;

Kleeberg, Die Besteuerung der Gehegehaltung von Wildtieren, INF 1988, 370;

Schulze-Temming, Sind Aufwendungen für die Jagd steuerlich abzusetzen?, INF 1989, 322 und INF 1990, 433;

Schindler, Eigenjagdrechtverpachtung in der USt, StBp 1993, 37;

Gmach, Jagdrecht und Einkünfte aus Jagd iSv § 13 Abs 1 Nr 3 EStG, FR 1994, 381

Jaensch, Ertrags- und umsatzsteuerliche Behandlung von Eigenjagdbezirken, HLBS-Report 2001, 4;

Gerds, Die Jagd im Ertragsteuerrecht, BzAR 2015, 386.

Verwaltungsanweisung:

BMF v 23.06.1999, BStBl I 1999, 593 (Ertragsteuerliche Behandlung des Eigenjagdrechts auf Flächen eines luf Betriebs).

1. Allgemeines

 

Rn. 45

Stand: EL 178 – ET: 01/2025

Einkünfte aus Jagd gehören nicht von Hause aus zu den Einkünften aus LuF; sie rechnen nach § 13 Abs 1 Nr 3 EStG nur dann dazu, wenn (nicht: soweit) die Jagd mit dem Betrieb der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft in Zusammenhang steht. Fehlt ein solcher Zusammenhang, können allenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb (zB Wildhandel) vorliegen (dies aber wohl nur bei erheblichen Einnahmen), wenn nicht (wie regelmäßig der Fall) Liebhaberei gegeben ist (Leingärtner, INF 1977, 73).

Was unter Zusammenhang mit dem Betrieb einer LuF zu verstehen ist, sagt das G nicht. Nach der höchstrichterlichen Rspr (grundlegend BFH v 13.07.1978, BStBl II 1979, 100 und ergänzend hierzu BFH v 11.07.1996, BFH/NV 1997, 103) besteht der erforderliche Zusammenhang, wenn die Jagd eines LuF dem eigenen luf Betrieb dergestalt dient, dass sie den luf genutzten (eigenen wie zugepachteten) Grundflächen des Betriebs zugutekommt.

2. Eigenjagdbezirke

 

Rn. 46

Stand: EL 178 – ET: 01/2025

Der vorstehend dargestellte Zusammenhang besteht grundsätzlich d...

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