Rn. 11b
Stand: EL 162 – ET: 12/2022
Bzgl der Frage, ob und in welchem Umfang die Einkünfte aus forstwirtschaftlicher Nutzung tarifbegünstigt sind, s Erläut zu § 34b (Mitterpleininger). Zu den Einzelheiten des Forstschäden-AusglG (FAG), welches zum Ziel hat, aufgrund von Naturereignissen eingetretene Schäden bei den geschädigten Forstbesitzern ertragsteuerlich abzumildern, s § 34b Rn 150ff (Mitterpleininger).
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