Rn. 136b
Stand: EL 171 – ET: 02/2024
Werden für eine selbst aufgebaute private Sammlung ohne händlertypische Wiederveräußerungsabsicht angeschaffte bewegliche WG (zB Modelleisenbahnen, s nachfolgendes BFH-Urteil) über Ebay veräußert, kann dies auch dann der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein, wenn die Veräußerung über einen langen Zeitraum und in zahlreichen Einzelakten ausgeführt wird. Der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung kann darin bestehen, dass der Inhaber das Vermögen veräußert. Die WG einer privaten Sammlung müssen auch bei einer Veräußerung in zahlreichen Teilakten (im Urteilsfall 2 222) über einen längeren Zeitraum im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung "marktgängig" gemacht werden. Allein die Verwendung einer auch von gewerblichen Händlern genutzten Internetplattform führt zu keinem anderen Ergebnis, vielmehr bedürfte es zur Gewerblichkeit weiterer Maßnahmen, die WG besonders marktgängig zu machen: BFH vom 17.06.2020 X R 18/19, BStBl II 2021, 213 Rz 36. Allein die Nutzung der Plattformtechnik führt noch nicht zu einer solchen "besonderen" Marktgängigkeit. Insoweit schränkt die vorliegende Entscheidung die Gewerblichkeit dieser Veräußerungsvorgänge bei einer privaten Sammlung (deutlich) ein. Für den BFH ist kein Grund dafür erkennbar, dass die Veräußerung zahlreicher beweglicher WG anders beurteilt werden sollte als die von mehreren langjährig im PV gehaltenen Grundstücken (dazu s Rn 131 ff): BFH aaO, Rz 37.
Anders wohl, wenn eine dem Verkäufer fremde Sammlung zum Verkauf angeboten wird: sog "Pelzmäntelfall" BFH vom 12.08.2015, BStBl II 2015, 919, Rz 44 (zur USt).
Waren die für eine private Sammlung erworbenen WG für sich allein betrachtet kein Teil eines gewerblichen BV ebay-Internet-Shop, ist aber noch zu prüfen, ob sie schon bei Erwerb wegen der Grundsätze zu branchenüblichen Rechtsgeschäften (s BFH vom 07.05.2008, BStBl II 2008, 711; BFH vom 15.03.2005, BFH/NV 2005, 1532) Teil des BV eines bereits bestehenden Gewerbebetriebs geworden sind, weil diese nach § 344 Abs 1 HGB im Zweifel im bereits bestehenden betrieblichen Bereich abgewickelt werden. Eine Aussonderung privater Geschäftsvorfälle aus ständig im bestehenden Betrieb vorkommenden Geschäften kann aber nicht schlechthin ausgeschlossen werden, wenn aufgrund objektiver Umstände der Nachweis der eindeutigen Trennung vom betrieblichen Bereich und die private Veranlassung der Geschäftsvorfälle gelingt (BFH vom 17.06.2020, aaO, Rz 25 mit Verweis auf BFH vom 11.06.1997, BFH/NV 1997, 839). Dazu reicht mE eine nur örtliche Trennung der im Wohnhaus untergebrachten Sammlung vom betrieblichen Warenvorrat an anderer Stelle allein nicht aus, der BFH vom 17.06.2020 (aaO, Rz 21 iVm Rz 26) fordert vielmehr – am besten von Beginn des Sammlungsaufbaus an – fortgeführte Bestandslisten für die privat angeschafften WG und bei Verkauf gleichartiger WG auch im bestehenden Gewerbebetrieb (hier Modelleisenbahnen) Verkaufslisten über die dort verkauften Modelleisenbahnen, die behauptete Modellunterschiede zwischen beiden Bereichen erkennen lassen. Die Vermutung des § 344 Abs 1 HGB ist widerlegt, wenn die fehlende Betriebszugehörigkeit feststeht: BFH vom 17.06.2020, aaO, Rz 23 und Rz 25. Andernfalls sind die WG bei bereits bestehendem Gewerbebetrieb von vornherein notwendiges BV. Dazu reicht es bei nachgewiesener eindeutiger Trennung lt BFH aaO, Tz 23, aber allein nicht aus, dass
- die Erlöse aus den Verkäufen über eBay als Finanzierungsgrundlage für einen später begonnenen Internet-Shop dienen oder
- berufliche Erfahrungen, Kenntnisse und Verbindungen bei der Auflösung einer Privatsammlung nutzbar gemacht wurden (BFH vom 17.06.2020, aaO, Rz 25 mit Verweis auf BFH vom 21.05.1976, BStBl II 1976, 588).
Wenn die Modelleisenbahnen für die private Sammlung angeschafft und auch später nicht in das BV eines bereits bestehenden Gewerbebetriebs "Internet-Shop" eingelegt worden sind, müsste isoliert noch der Frage nachgegangen werden, ob die eBay-Verkaufstätigkeit als Schlussakt für sich allein betrachtet ausnahmsweise doch als gewerblich anzusehen ist, weil der private Sammler aufgrund anderer Gesichtspunkte "wie ein Händler" aktiv wird, dh WG anderer "besonderer" Marktgängigkeit vor der Veräußerung schafft: BFH, aaO, Rz 29 und Rz 36. Sind die Verkaufserlöse deshalb ab Sammlungsverkauf gewerbliche BE, müssen dann allerdings gewinnmindernde Einlagewerte (gegebenenfalls im Wege der Schätzung) berücksichtigt werden, weil dann die zum PV erworbenen WG mit Aufnahme der Verkaufsaktivitäten ins BV eingelegt worden sind: BFH vom 17.06.2020, BStBl II 2021, 213, Rz 15, 16 und 23. Erforderlich ist eine Einzelfallwürdigung (BFH aaO, Rz 20; FG Münster vom 26.11.2020, 5 K 2113/18 U, DStR 2021, 8 zu 2.e.).
Die Anonymität von eBay bietet Profi-Verkäufern einen Anreiz, mit Hilfe der Internet-Auktionsplattform eBay getätigte Umsätze und die daraus erzielten Einkünfte – wenn sie wegen Zugehörigkeit zu einem neben einer privaten Sammlung gewerblich betriebenen Internet-Shop stp...