Rn. 164

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

Hierzu s BMF v 17.07.2007, BStBl I 2007, 542 Tz 18.

 

Beispiel:

Der Anleger beteiligt sich an einem Windkraftfonds mit TEUR 100. Das Konzept sieht eine 20 %ige Finanzierung der Einlage vor. Die restlichen TEUR 80 erbringt er aus seinem Barvermögen. Die Verluste aus dem Gesamthandsvermögen betragen in der Anfangsphase EUR 7 500, die modellhaften Zinsen für die Fremdfinanzierung (= Sonder-BA) EUR 1 500.

Damit beträgt der steuerliche Verlust EUR 9 000 und liegt damit oberhalb der 10 %-Grenze der aufzubringenden Einlage iHv TEUR 80.

Dieses Ergebnis erzielt die FinVerw dadurch, dass sie das aufzubringende Kapital (= TEUR 100) um die modellhafte Fremdfinanzierung (= TEUR 20) kürzt.

Diese Auffassung ist nicht vom Gesetzeswortlaut gedeckt und daher abzulehnen, s Rn 157.

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