Rn. 31

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

§ 15b EStG diskriminiert Verluste aus Steuerstundungsmodellen gegenüber anderen Verlusten. Das FG BdW v 07.07.2011, 3 K 4368/09, EFG 2011, 1897, Rev, Az des BFH IV R 40/11 hält dies für verfassungsrechtlich zulässig; es obliege dem StPfl, durch eine alternative Gestaltung des Sachverhalts diese Rechtsfolgen zu vermeiden.

ME sticht diese Begründung nicht. Allerdings dürfte es im weiteren gesetzgeberischen Spielraum liegen, solche Verluste "schlechter" zu behandeln als andere.

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