Rn. 1802

Stand: EL 148 – ET: 12/2020

Die Regelung ist begrenzt auf Einzel-WG, greift somit bei der Übertragung von betrieblichen Sachgesamtheit nicht ein (zur sog Körperschaftsklausel II in § 16 Abs 5 EStGRn 2108, bei der es zwingend beim Buchwertansatz bleibt). Das gilt auch für die Übertragung einer 100 %-Beteiligung an einer KapGes, die insoweit als Teilbetrieb anzusehen ist (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 6; Schallmoser in Blümich, § 16 EStG Rz 416 (Juli 2019); s Rn 2111), auch Teile von Mitunternehmeranteilen fallen hierunter (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 24).

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