Rn. 3332

Stand: EL 165 – ET: 06/2023

Wird der Erbteil unentgeltlich übertragen, so sind gemäß § 6 Abs 3 EStG die Buchwerte fortzuführen; es entsteht kein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn (BMF BStBl I 2006, 253 Tz 38; Wacker/Franz, BB-Beilage 5/1993, 15). Zur unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils s Rn 147.

 

Rn. 3333–3350

Stand: EL 165 – ET: 06/2023

vorläufig frei

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