Rn. 3332
Stand: EL 165 – ET: 06/2023
Wird der Erbteil unentgeltlich übertragen, so sind gemäß § 6 Abs 3 EStG die Buchwerte fortzuführen; es entsteht kein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn (BMF BStBl I 2006, 253 Tz 38; Wacker/Franz, BB-Beilage 5/1993, 15). Zur unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils s Rn 147.
Rn. 3333–3350
Stand: EL 165 – ET: 06/2023
vorläufig frei
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