Rn. 521

Stand: EL 138 – ET: 09/2019

Versorgungsleistungen, also solche, die vornehmlich zur Versorgung des Übergebers oder seiner Angehörigen zählen, sind kein Entgelt für das übertragene Vermögen (BFH v 05.07.1990, GrS 4–6/89, BStBl II 1990, 847; BFH v 02.02.1983, I R 143/77). Zur Abgrenzung von anderen wiederkehrenden Zahlungen s Rn 104, 525).

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