Rn. 1083
Stand: EL 148 – ET: 12/2020
Keine Teilbetriebsaufgabe ist der Verlust der Teilbetriebseigenschaft, der dadurch eintritt, dass der Betriebsteil seine organisch geschlossene Einheit verliert oder nicht mehr für sich allein lebensfähig ist und somit nur noch ein unselbstständiger Teil des Gesamtbetriebs ist.
Rn. 1084–1150
Stand: EL 148 – ET: 12/2020
vorläufig frei
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