Rn. 214

Stand: EL 156 – ET: 02/2022

Das EStG nennt seit 1960 als weitere Freiberufler Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher und Übersetzer. Ein Teil dieser Berufe war schon vorher als schriftstellerisch oder wissenschaftlich tätig anerkannt. Seit 1960 sind Dolmetscher und Übersetzer kraft Gesetzes Freiberufler.

Zur Künstlereigenschaft von Kameramännern s Rn 94; zur Abgrenzung von der schriftstellerischen Tätigkeit s Rn 112.

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