Rn. 364

Stand: EL 156 – ET: 02/2022

Nach den Regelungen der DBA über Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hängt das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik davon ab, ob die Tätigkeit einer festen Einrichtung oder Betriebsstätte im Inland zuzuordnen ist (vgl Art 7 OECD-MA nF; hierzu Geerling/Kost, IStR 2005, 757). Ist dies nicht der Fall und erfolgt im Ausland eine abweichende Beurteilung, so kann sich entweder eine Doppelbesteuerung oder eine Nichtbesteuerung ergeben, Letzteres bei Nichtanwendung des § 20 AStG (vgl Friederichs/Köhler, DB 2004, 1638). Zur Behandlung ausländischer Private Equity- und Venture Capital-Fonds vgl auch BMF BStBl I 2004, 40 Tz 19, 23; Bünning, FR 2002, 982; Behrens, FR 2004, 1211; Rodin/Veith/Bärenz, DB 2004, 103, 108; Klein, PJStB 2005, 74; Schnittker/Steinbiss, IStR 2015, 760; Prinz, 2020, 433.

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