Rn. 83b

Stand: EL 156 – ET: 02/2022

Der Begriff der Wissenschaftlichkeit ist in besonderem Maße mit Disziplinen verbunden, die an den Hochschulen gelehrt werden (BFH BStBl II 2001, 241). Eine Tätigkeit ist wissenschaftlich, wenn für ihre Ausübung wissenschaftliche Kenntnisse Voraussetzung sind und des Weiteren eine hochstehende qualifizierte Tätigkeit entfaltet wird, die der Forschertätigkeit vergleichbar ist (BFH BStBl II 1973, 183; 1994, 864; BFH/NV 1987, 156; 1994, 89). Gleichwohl bestehen keine unabdingbaren Voraussetzungen an eine bestimmte Art der Ausbildung. Insb ist ein Hochschulstudium zwar regelmäßig, jedoch nicht unabdingbar Voraussetzung für eine wissenschaftliche Tätigkeit (BFH BStBl II 2001, 241; zustimmend Kempermann, FR 2001, 305). Daher kann mE die notwendige Vorbildung für die Ausübung einer wissenschaftlichen Tätigkeit auch auf andere Weise, etwa durch praktische Tätigkeit, erworben werden (aA Hutter in Blümich, § 18 EStG Rz 89. Als illustres Bsp sei der nicht nur als Entdecker des Uranus bekannt gewordene Astronom Wilhelm Herschel genannt.

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