Offerhaus, Möglichkeiten steuerfreier Zuwendungen von ArbG an ihre ArbN, INF 1980, 97, 112;
Horlemann, § 3 Nr 68 EStG: Zinsersparnis bei ArbG-Darlehn, DStR 1987, 579;
Alte, Zinslose ArbG-Darlehn – unzulässige Rückwirkung des § 3 Nr 68 EStG auf sog Altfälle?, DB 1987, 1508;
von Bornhaupt, Zehn Jahre Rspr des VI. Senats des BFH zu stpfl Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, DStZ 1990, 496;
Thomas, LSt-freier Aufwendungsersatz durch den ArbG, StbJb 1990/91;
Bick/Strohner, Versteuerung fiktiver Zinsvorteile bei ArbG-Darlehen, DB 2005, 2046;
Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Darlehen" (Mai 2022), "Vorschüsse auf Arbeitslohn" (April 2017).
Rn. 158
Stand: EL 167 – ET: 09/2023
Abschlagszahlungen sind Teilzahlungen auf fällige Lohnansprüche, Vorschüsse auf noch nicht fällige Lohnansprüche. Vorschüsse sind von der Gewährung von Darlehn durch den ArbG zu unterscheiden, bei denen (noch) kein Lohnzufluss vorliegt.
Anhaltspunkte für eine echte Kreditgewährung sind ein im Verhältnis zum laufenden Gehalt hoher Betrag, ein großer Vorauszahlungszeitraum, die Vereinbarung von Sicherheiten, die Verzinsung sowie konkrete Tilgungsabsprachen. Verbleiben fällige Löhne beim ArbG, weil sich der ArbN eine Kapitalanlage schaffen will, fließt mit der Umwandlung in ein Darlehn Arbeitslohn zu, s BFH BStBl II 1982, 469; s Rn 117. Auf das Darlehn erbrachte Zinszahlungen sind Einnahmen aus KapVerm, s Rn 105.
Ebenso, wenn Tantiemen im Interesse des ArbG in verzinsliche Vereinbarungsdarlehen umgewandelt werden, s FG Nbg EFG 1979, 33 rkr. Hängt die Höhe eines Tantiemeanspruchs von dem durch die Bilanz festgestellten Gewinn ab, kann bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer liquiden GmbH ein Zufluss der jährlich zustehenden Tantieme auch dann schon mit dem Erstellen der Bilanz anzunehmen sein, wenn der Gesellschafter und die GmbH vereinbart haben, die Tantieme solle jeweils erst drei Jahre nach diesem Zeitpunkt fällig sein, s BFH BStBl II 1982, 139.
Dagegen liegt noch kein Lohnzufluss vor, wenn einem nicht beteiligten ArbN Erfolgsprämien zugesagt werden, die erst nach einem längeren Zeitraum und nach Maßgabe der dann bestehenden Ertrags- und Liquiditätslage zu entrichten sind, s BFH BStBl II 1980, 741.
Wird einem fremden ArbN ein unverzinsliches "Darlehen" gewährt, um ihn zum Übertritt in die eigenen Dienste zu veranlassen, spricht viel für die Annahme von Arbeitslohn. Dasselbe gilt bei Erlass der Rückzahlung eines Darlehens für Ausbildungszwecke. Die Gewährung eines Darlehens, das der ArbN nur unter bestimmten Bedingungen zurückzuzahlen braucht (zB Ausscheiden vor Ablauf einer bestimmten Frist), ist auflösend bedingter Arbeitslohn; die Rückzahlung führt zu WK, nicht zu negativen Einnahmen.
Rn. 159
Stand: EL 167 – ET: 09/2023
Bei der Hingabe eines unverzinslichen Darlehens oder eines unter dem marktüblichen Zinssatz liegende Darlehens liegt in dem durch den Zinsverzicht eingeräumten Vorteil Arbeitslohn. Der Wert dieses stpfl Arbeitslohns errechnet sich nach § 8 Abs 3 EStG für ArbN von Banken, Versicherungen und Bausparkassen, für ArbN anderer ArbG nach § 8 Abs 2 S 1 EStG (Vergleichszins am Abgabeort). Zur Berechnung des geldwerten Vorteils s BMF BStBl I 2007, 502. Ein Zinszuschuss des ArbG zu einem marktüblichen Darlehen ist stets Arbeitslohn, s BFH BStBl II 2006, 914.
Rn. 160
Stand: EL 167 – ET: 09/2023
Zinszahlungen durch den ArbG wegen verspäteter Lohnentrichtung sind Einnahmen aus KapVerm, s FG Münster EFG 1968, 187 rkr. Wegen des Erlasses einer zinslosen Forderung als Arbeitslohn (insbesondere dessen Höhe) s schon Falkenroth, BB 1954, 18; auch RFH RStBl 1936, 215; BFH BStBl II 1985, 437 sowie s Rn 105ff. Zum Erlass eines Wohnungsbaudarlehens eingehend FinMin BdW FR 1983, 221. Zinszuschüsse sind stpfl Arbeitslohn. Bewilligt eine Bank ihren ArbN höhere Sparzinsen als den Kunden, gehört nur der Regelzins zu den Einkünften aus KapVerm. Der diesen übersteigende Zins ist Arbeitslohn, s auch Krüger in Schmidt, § 19 EStG Rz 100 "Zinsen" (42. Aufl).
Rn. 161–162
Stand: EL 167 – ET: 09/2023
vorläufig frei