Rn. 21
Stand: EL 159 – ET: 08/2022
Der Begriff "Einkommen" ist nicht zwingend zeitbezogen. Soll die ESt die Staatsausgaben laufend finanzieren, muss sie jedoch in regelmäßigen Zeitabständen erhoben werden – sog Abschnittsbesteuerung. Dazu s Rn 355ff.
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