Rn. 1466

Stand: EL 162 – ET: 12/2022

Zu den Kapitalforderungen iSd § 20 Abs 4a S 3 EStG mit Inhaberwahlrecht gehören insbesondere sogenannte Wandelanleihen oder Umtauschanleihen, nicht jedoch Optionsanleihen. Bei einer Wandelanleihe (Wandelschuldverschreibung iSd § 221 AktG) besitzt der Inhaber das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist die Anleihe in eine bestimmte Anzahl von Aktien des Emittenten umzutauschen. Mit dem Umtausch erlischt der Anspruch auf Rückzahlung des Nominalbetrags der Anleihe. Bei einer Umtauschanleihe besitzt der Inhaber das Recht, bei Fälligkeit an Stelle der vorher festgelegten Anzahl von Aktien zu verlangen. Mit der Ausübung der Option erlischt der Anspruch auf Rückzahlung des Nominalbetrags der Anleihe (s BMF v 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 103).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge