ba) Grundsätzliches

 

Rn. 1670

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Schuldzinsen und andere Kreditkosten (Vermittlungsprovisionen, Kreditbearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen, Notargebühren) sind in vollem Umfang durch die Erzielung von Einkünften aus KapVerm veranlasst, wenn sie für eine Schuld geleistet werden, deren Gegenwert die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Kapital ermöglicht oder fördert (BFH BStBl II 1982, 37). Schuldzinsen ua Kreditkosten sind keine AK des Darlehens.

 

Rn. 1671

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Zu den Voraussetzungen des WK-Abzugs s Rn 1600. Weitere Voraussetzung ist, dass kein WK-Abzugsverbot besteht. Für den Veranlassungszusammenhang ist bei Schuldzinsen und anderen Kreditkosten allein auf den Zweck der Schuldaufnahme abzustellen (BFH BStBl II 1981, 510; 1982, 37; 2001, 698).

 

Rn. 1672

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Schuldzinsen sind als WK abzugsfähig, soweit sie im jeweiligen Zeitpunkt ihrer Entstehung mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen; BFH BFH/NV 1993, 468. Bei der Umwidmung eines Darlehens können die Schuldzinsen ab dem Zeitpunkt WK bei den Einkünften aus KapVerm sein, ab dem der Schuldner den Entschluss zur Erzielung von KapErtr gefasst hat. Dieser Abzug setzt nicht zwingend voraus, dass der Darlehensgläubiger der Änderung des Darlehenszweckes zustimmt (BFH BFH/NV 1985, 69; 1998, 290; BStBl II 1991, 14; 1995, 697; 1997, 424; 1997, 454; 1997, 682). Der Nachweis der Verwendung des umgewidmeten Darlehens für andere Zwecke der Einkunftserzielung muss eindeutig geführt werden, BFH BFH/NV 1999, 599.

 

Rn. 1673

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Zur Aufteilung von Schuldzinsen für verschiedene Zwecke sehen BFH und Schrifttum mehrere Möglichkeiten (Schmitt, Zuordnung von Schuldzinsen bei Aktienanlagen, NWB 2003 F 3, 12 295 mit kritischen Anm):

  • Aufteilung durch einfache Verhältnisrechnung (BFH BStBl II 1973, 509),
  • Aufteilung nach Grundsätzen für Kontokorrentschulden (BFH BStBl 1990 II, 817),
  • Aufteilung durch Schätzung,
  • Aufteilung nach Kurswerten zum Jahresende,
  • Aufteilung nach AK.
 

Rn. 1674

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

vorläufig frei

bb) Einzelfälle

 

Rn. 1675

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Die Ertraglosigkeit einer GmbH reicht für sich allein genommen zur Verneinung der Einkünfterzielungsabsicht nicht aus (BFH BFH/NV 1999, 1323).

 

Rn. 1676

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Obgleich bei GmbH-Anteilen die Möglichkeit einer kurzfristigen Realisierung steuerfreier Kursgewinne aufgrund eines fehlenden funktionsfähigen Marktes eingeschränkt ist, schließt die bloße Möglichkeit der Thesaurierung von Gewinnen in einer KapGes noch nicht die Anerkennung negativer Einkünfte aus. Es bedarf vielmehr konkreter Anhaltspunkte dafür, dass aufgrund der individuellen Gestaltung der Verhältnisse der GmbH und/oder ihrer Gesellschafter eine Thesaurierungspolitik betrieben wird, die vorwiegend einer Realisierung von Wertsteigerungen durch Anteilsveräußerung dienen soll; BFH BStBl II 1982, 36; BFH/NV 1999, 1323.

 

Rn. 1677

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Ein Disagio (Damnum, Abgeld), dass für ein Darlehen zum Erwerb ertragbringender Kapitalanlagen bei Aufnahme zu zahlen ist, kann aufgrund des zinsähnlichen Charakters als WK berücksichtigt werden; s BFH BStBl II 1994, 930; 2000, 259. Zur Zahlung des Disagios vor Auszahlung des Darlehens s BFH BStBl II 1984, 428.

 

Rn. 1678

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Schuldzinsen für einen Kredit zur Anschaffung festverzinslicher Wertpapiere sind in vollem Umfang WK bei den Einkünften aus KapVerm, wenn auf Dauer gesehen ein Überschuss der stpfl Einnahmen über die Ausgaben erwartet werden kann (BFH BStBl II 1982, 40). Der BFH stützt seine Begründung darauf, dass festverzinsliche Wertpapiere wegen der geringen Kursschwankungen nicht in erster Linie zur alsbaldigen Wiederveräußerung zwecks Realisierung von Kursgewinnen, sondern zur nachhaltigen Erzielung laufender, gleichbleibender Erträge erworben werden. Beim Erwerb von festverzinslichen Papieren ist vielmehr von vornherein mit dem Zufluss fortlaufender, gleichmäßiger und idR sicherer Erträge zu rechnen, so dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen diesen und den Schuldzinsen für den zum Erwerb der Papiere aufgenommenen Kredit im allg schon im VZ des Erwerbs ohne Weiteres erkennbar ist. Der BFH hat im Streitfall den Schuldzinsenabzug sogar bei vollständiger Fremdfinanzierung zugelassen, da der Kaufpreis nur durch eine kurzfristige Kreditaufnahme in diesem Umfang vorfinanziert worden ist, bis ausreichend Eigenmittel zur Verfügung standen. Im Falle der Erwartung sinkender Zinsen kann ein vorgezogener Erwerb von festverzinslichen Papieren unter Vorfinanzierung des Kaufpreises durch Aufnahme von Fremdmitteln dazu dienen, sich höhere Zinseinnahmen zu sichern, als sie später zu erzielen wären, wenn entsprechende Eigenmittel zur Verfügung stehen.

 

Rn. 1679

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

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