Rn. 1218
Stand: EL 162 – ET: 12/2022
Gesellschaftsrechtliche Vorgänge können tauschähnliche Vorgänge sein, wenn zB in eine PersGes WG oder BV gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht.
Dagegen stellt die Einlage von WG oder BV ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten (zB in Rücklagen) keine Veräußerung dar (dazu BFH v 24.01.2008, IV R 37/06, BStBl II 2011, 617).
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