Rn. 571

Stand: EL 146 – ET: 10/2020

Fondsgebundene Lebensversicherungen sind Kapitalversicherungen auf den Todes- oder Erlebensfall. Der Unterschied zu herkömmlichen Lebensversicherungen besteht darin, dass der Teil des Beitrags, der nicht zur Deckung des versicherungstechnischen Risikos und der Verwaltungskosten bestimmt ist, in Wertpapieren angelegt wird. Während fondsgebundene Lebensversicherungen nicht zu den als SA begünstigten Versicherungen zählen (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b S 5 EStG aF), gehören Zinsen aus diesen Versicherungen unter den gleichen Voraussetzungen zu den Einkünften aus KapVerm wie die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen aus konventionellen Lebensversicherungen (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 5 EStG aF).

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