Rn. 375

Stand: EL 157 – ET: 04/2022

Die entsprechende Anwendung des § 15a Abs 3 EStG bedeutet iRd Einkünfte aus VuV, dass der Betrag der Einlagenminderung dem Kommanditisten als positive Einkünfte aus VuV zuzurechnen ist (im Einzelnen s Erläut zu § 15a (Bitz)). Zu diesen Einlagenminderungen gehören insbesondere Barausschüttungen aus Liquiditätsüberschüssen sowie die Rückzahlung von Kapital, dazu ausführlich s § 15a Rn 35ff (Bitz)). Nach § 15a Abs 3 S 4 EStG kann der dem beteiligten Kommanditisten zugerechnete Betrag der Einkünfte nur mit Überschüssen aus der Kommanditbeteiligung verrechnet werden, die im Jahr der Zurechnung oder in späteren Jahren auf den Kommanditisten entfallen.

 

Rn. 376

Stand: EL 157 – ET: 04/2022

Auch bei einer Haftungsminderung treten die gleichen Folgen ein wie bei einer Einlagenminderung. Von einer Haftungsminderung ist auszugehen, wenn der Haftungsbetrag, mit dem der Kommanditist im HR eingetragen ist, gemindert wird, dazu ausführlich s § 15a Rn 40ff (Bitz).

 

Rn. 377–380

Stand: EL 157 – ET: 04/2022

vorläufig frei

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