Rn. 75
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit wird
- in Abschnitt b) (s Rn 90–116) die Regelung in § 3 Nr 2 EStG bis einschließlich VZ 2014 und
- in Abschnitt c) (s Rn 116a–123) die Regelung ab VZ 2015 dargestellt.
Rn. 76–89
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
vorläufig frei
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