Rn. 1246a

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Art 3 Nr 1b und 20 Abs 3 des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338) änderten den § 3 Nr 34 ab 01.01.2019. Der Gesetzgeber (BT-Drucks 19/4455, 46) führt dazu aus, die Änderung sei bedingt durch die Änderung des PräventionsG (vom 17.07.2015, BGBl I 2015, 1368), da dort unter anderem ein Zertifizierungsverfahren für die Förderungsmaßnahmen zur individuellen, verhaltensbedingten Prävention durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen eingeführt wurde.

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