Rn. 903
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
Art 1 des 1. SED-UnrechtsbereinigungsG (1. SED-UnrBerG idF vom 17.12.1999, BGBl I 1999, 2664, bezeichnet als "Strafrechtliches RehabilitierungsG" = StrRehaG) sieht als Maßnahmen für die Bereinigung von SED-Unrecht folgende Leistungen vor:
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