Rn. 372a

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Beim Begriff der "öffentlichen Mittel" (s Rn 374ff) wird man auch EU-/EWR-ausländische öffentliche Kassen aus europarechtlichen Gründen einzubeziehen haben (europarechtskonforme Auslegung der Vorschrift), wenn sie den Anforderungen lt s Rn 374 ff entsprechen (aA wohl Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11 EStG Rz 4).

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