Rn. 2093

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Überblick über das EhfG

 
Regelungsinhalt in Kurzform Rechtsgrundlage im EhfG
Definition des Entwicklungshelfers § 1
Träger des Entwicklungsdienstes § 2
Finanzierungen durch den Bund § 3
Entwicklungsdienstvertrag zwischen Träger und Entwicklungshelfer § 4
Leistungen durch andere Stellen als dem Träger § 5
Haftpflichtversicherung zugunsten des Entwicklungshelfers § 6
Krankenversicherung zugunsten des Entwicklungshelfers § 7
Weitergewährung von Unterhaltsleistungen des Entwicklungshelfers § 8
Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit des Entwicklungshelfers § 9
Leistungen bei Gesundheitsstörungen oder Tod des Entwicklungshelfers infolge typischer Risiken des Entwicklungslandes § 10
Leistungen für den Fall der Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder des Todes des Entwicklungshelfers § 11
Berufliche Wiedereingliederung des Entwicklungshelfers § 12
Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit des Entwicklungshelfers § 13
Tagegeld bei Arbeitslosigkeit des Entwicklungshelfers § 15
Feststellung der Leistungen, Verwaltungszuständigkeit § 16
Beamtenrechtliche Vorschriften, Sonstiges §§ 1725
 

Rn. 2094

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Das EhfG dient also insbesondere der sozialen Absicherung des Entwicklungshelfers.

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