Rn. 2093
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
Überblick über das EhfG
Regelungsinhalt in Kurzform | Rechtsgrundlage im EhfG |
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Definition des Entwicklungshelfers | § 1 |
Träger des Entwicklungsdienstes | § 2 |
Finanzierungen durch den Bund | § 3 |
Entwicklungsdienstvertrag zwischen Träger und Entwicklungshelfer | § 4 |
Leistungen durch andere Stellen als dem Träger | § 5 |
Haftpflichtversicherung zugunsten des Entwicklungshelfers | § 6 |
Krankenversicherung zugunsten des Entwicklungshelfers | § 7 |
Weitergewährung von Unterhaltsleistungen des Entwicklungshelfers | § 8 |
Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit des Entwicklungshelfers | § 9 |
Leistungen bei Gesundheitsstörungen oder Tod des Entwicklungshelfers infolge typischer Risiken des Entwicklungslandes | § 10 |
Leistungen für den Fall der Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder des Todes des Entwicklungshelfers | § 11 |
Berufliche Wiedereingliederung des Entwicklungshelfers | § 12 |
Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit des Entwicklungshelfers | § 13 |
Tagegeld bei Arbeitslosigkeit des Entwicklungshelfers | § 15 |
Feststellung der Leistungen, Verwaltungszuständigkeit | § 16 |
Beamtenrechtliche Vorschriften, Sonstiges | §§ 17–25 |
Rn. 2094
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
Das EhfG dient also insbesondere der sozialen Absicherung des Entwicklungshelfers.
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